Beratungsstellen und Geschäftsszeiten

Beratungsstelle Wernigerode:

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Herzlich Willkommen beim ABC e.V. Lohnsteuerhilfeverein, Beratungsstellen in Wernigerode und Hötensleben!

Herr Hänsch, Ihr Beratungsstellenleiter in Wernigerode
Herr Hänsch, Ihr Beratungsstellenleiter in Wernigerode

Nicht jeder Laie kann das komplizierte deutsche Steuerrecht vollständig kennen und damit die vielfältigen Möglichkeiten, Steuern zu sparen, voll ausnutzen.

Seit der Anerkennung des ABC e.V. Lohnsteuerhilfevereins durch die Oberfinanzdirektion Cottbus und der Aufnahme der Tätigkeit im Jahre 1992, vertreten wir die Interessen unserer Mitglieder gegenüber den Finanzämtern.

Es ist unser Anliegen, dass sich jeder Arbeitnehmer und Rentner im Rahmen einer Mitgliedschaft eine professionelle Steuerberatung leisten kann und damit vermeidet, zu viele Steuern an das Finanzamt zu zahlen.

Deshalb sind unsere jährlichen Mitgliedsbeiträge aus sozialen Gründen auch ausschließlich nach dem Einkommen gestaffelt und decken alle von uns im Laufe des Jahres für Sie ausgeführten Tätigkeiten wie die steuerliche Beratung, die Erstellung der Einkommensteuererklärung mit Berechnung des Erstattungs- bzw. Nachzahlungsbetrages und die anschließende Versendung an das Finanzamt ab.

Im Mitgliedsbeitrag ist auch die Überprüfung der Steuerbescheide sowie die Einlegung von Einsprüchen gegen falsche Steuerbescheide und, falls es notwendig sein sollte, auch eine Klage vor dem Finanzgericht, enthalten.

Wir erstellen auch für Sie Lohnsteuerermäßigungsanträge und beantragen Nichtveranlagungsbescheinigungen und  die Änderung Ihrer Steuerklasse .

Egal, wie hoch der Beratungsbedarf ist, auf Sie kommen damit keine weiteren Kosten zu.

Mittlerweile werden im Rahmen der Beratungsbefugnis in den rund 140 Beratungsstellen des ABC e.V. Lohnsteuerhilfevereins jährlich rund 30.000 Steuererklärungen für die Mitglieder des Vereins angefertigt.

Unsere Beratungsstellenleiter werden regelmäßig geschult und erhalten alle Informationen, die für eine kompetente steuerliche Beratung im Rahmen der Beratungsbefugnis erforderlich sind.

Wir freuen uns darauf, Sie kennen zu lernen und wünschen uns eine langjährige  und erfolgreiche Zusammenarbeit.

Herzlichst,
Ihr Andreas Hänsch
(Beratungsstellenleiter)

neue Beitragsordnung

Seit dem 1.1.2013 gilt die neue Beitragsordnung, die von der Delegiertenversammlung am 5.3.2011 beschlossen wurde ...

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