Beratungsstellen und Geschäftsszeiten
Beratungsstelle Wernigerode:
Telefon: 03943 2097581
Mittwoch-Freitag: | 9-18 Uhr |
Samstag: | 9-13 Uhr |
Beitragsordnung
(Gültig ab 01.01.2013, Beschluß der Delegiertenversammlung vom 05.03.2011)
Über Änderungen wurden bzw. werden Sie im Rahmen Ihrer Mitgliedschaft rechtzeitig informiert.
Netto EUR | Brutto EUR | |
Aufnahmegebühr (bei Eintritt) | 10,50 | 11,90 |
jährlicher Beitrag bei Bruttoeinnahmen bis EUR | ||
10.000 | 30 | 35,70 |
15.000 | 40 | 47,60 |
20.000 | 55 | 65,45 |
30.000 | 75 | 89,25 |
40.000 | 95 | 113,05 |
50.000 | 115 | 136,85 |
60.000 | 135 | 160,65 |
75.000 | 160 | 190,40 |
90.000 | 180 | 214,20 |
über 90.000 | 200 | 238 |
Bemessungsgrundlage
Für die Hilfe in Steuersachen im Rahmen der Befugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG gehören in der Beitragsordnung zu den Bruttoeinnahmen, die Einnahmen aus den Einkunftsarten:
- die zu erklärenden und erklärten Einnahmen aus den Einkunftsarten
- dem Progressionsvorbehalt unterliegende positive Einnahmen
- der über den Ertragsanteil hinausgehende Rentenbetrag
Bei neuen Mitgliedern, die für mehrere Jahre beraten werden, bemisst sich der Betrag nach den Bruttoeinnahmen der beiden letzten Jahre.
neue Beitragsordnung
Seit dem 1.1.2013 gilt die neue Beitragsordnung, die von der Delegiertenversammlung am 5.3.2011 beschlossen wurde ...
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