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Beratungsstelle Wernigerode:

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Beitragsordnung

(Gültig ab 01.01.2013, Beschluß der Delegiertenversammlung vom 05.03.2011)

Über Änderungen wurden bzw. werden Sie im Rahmen Ihrer Mitgliedschaft rechtzeitig informiert.

  Netto EUR Brutto EUR
Aufnahmegebühr (bei Eintritt) 10,50 11,90
jährlicher Beitrag bei Bruttoeinnahmen bis EUR    
10.000 30 35,70
15.000 40 47,60
20.000 55 65,45
30.000 75 89,25
40.000 95 113,05
50.000 115 136,85
60.000 135 160,65
75.000 160 190,40
90.000 180 214,20
über 90.000 200 238
     

Bemessungsgrundlage

Für die Hilfe in Steuersachen im Rahmen der Befugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG gehören in der Beitragsordnung zu den Bruttoeinnahmen, die Einnahmen aus den Einkunftsarten:

  1. die zu erklärenden und erklärten Einnahmen aus den Einkunftsarten
  2. dem Progressionsvorbehalt unterliegende positive Einnahmen
  3. der über den Ertragsanteil hinausgehende Rentenbetrag

Bei neuen Mitgliedern, die für mehrere Jahre beraten werden, bemisst sich der Betrag nach den Bruttoeinnahmen der beiden letzten Jahre.

neue Beitragsordnung

Seit dem 1.1.2013 gilt die neue Beitragsordnung, die von der Delegiertenversammlung am 5.3.2011 beschlossen wurde ...

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