Kindergeldrechner

Wir bieten hier die Möglichkeit eine Berechnung Ihres Kindergeldes durchzuführen.

Bitte beachten Sie jedoch, dass diese Berechnung völlig unverbindlich ist und keinen Besuch in der Beratungsstelle ersetzt.

Fragen und Antworten zum Kindergeld

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  • Wer hat Anspruch auf Kindergeld?

    Kindergeld kann jeder bekommen der in Deutschland lebt, beziehungsweise der in Deutschland uneingeschränkt einkommensteuerpflichtig ist und Kinder hat.
    Dabei wird nicht unterschieden, ob es sich um eigene, adoptierte oder Pflegekinder handelt.
    Anspruch erheben können dabei nur die Eltern der Kinder. Etwas anderes gilt dann, wenn die Kinder Vollwaisen sind oder die Kinder nicht wissen, wo sich ihre leiblichen Eltern aufhalten.

    (umfassende und aktuelle Informationen zum Kindergeld finden Sie u.a. hier: http://www.kindergeld.org/)

  • Auf wieviel Kindergeld haben Sie Anspruch?

    Seit Jan. 2016 werden jeweils 190€ für das 1. und 2. Kind von der Familienkasse ausgezahlt. Für das 3 Kind werden 196€ und für das 4. Kind jeweils 221€ ausgezahlt. Jedes weitere Kind erhält dann ebenfalls 221€.

  • Wie lange wird Kindergeld gezahlt?

    Kindergeld wird bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gezahlt. Wenn das Kind bei Vollendung des 18. Lebensjahres noch zur Schule geht, verlängert sich die Bezugszeit entsprechend, max. jedoch bis zum vollendeten 25. Lebensjahr.
    Wenn das Kind in einer Ausbildung steckt, studiert oder Wehr- bzw. Zivildienst leistet, wird auch diese Zeit für die Kindergeldberechnung herangezogen.
    Ist das Kind, für das Kindergeld bezogen werden soll, bereits verheiratet und der Ehepartner kann den Unterhalt nicht bestreiten, wird auch dann weiterhin Kindergeld bezahlt.



Vereinbaren Sie am besten gleich einen Beratungstermin, so dass wir Ihre Kindergeldberechnung genau durch gehen und Ihnen bei der Antragstellung helfen können.

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