Beratungsstellen und Geschäftsszeiten
Beratungsstelle Wernigerode:
Telefon: 03943 2097581
Mittwoch-Freitag: | 9-18 Uhr |
Samstag: | 9-13 Uhr |
Checkliste Unterlagen
Zur Erstellung der Steuererklärung werden folgende Belege benötigt:
- Ihre elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen (auch bei Betriebsrente)
- Jahresabrechnung bei 400,00 € Job
- die Anbieterbescheinigung der Riester-Rente
- Anlage VL über vermögenswirksame Leistungen
bei ständig wechselnden Einsatzstellen oder Fahrtätigkeit:
- Eine Arbeitgeberbescheinigung über Arbeitstage und Abwesenheit
Ihre Belege über Werbungskosten
- Fahrtkosten
- typische Berufskleidung und deren Reinigung
- Beiträge zur Gewerkschaft
- Ausgaben für beruflich veranlasste doppelte Haushaltführung (Miete, Strom, Nebenkosten, Fahrtkosten)
- Steuerberatungskosten
- Weiterbildungskosten,
- Rechnungen der Umzugskosten, wenn sie beruflich veranlasst sind
- Nachweise über Kinderbetreuungskosten (Kindergarten, Hort)
Rentenbescheide bzw. die Rentenbezugsmitteilungen , ggfs. auch die des Ehegatten
Bescheinigungen über erhaltene Lohnersatzleistungen:
- Arbeitslosengeld
- Krankengeld
- Elterngeld
haushaltsnahe Dienstleistungen:
- Rechnungen und Zahlungsnachweise (unbare Zahlung notwendig) von Handwerkerleistungen, Schornsteinfeger, Heizungswartung, , Pflege- oder Betreuungsleistungen,
- Wohngeld-/Nebenkostenabrechnung ihrer selbstgenutzten Wohnung
Sonderausgaben:
- Versicherungsbeiträge
- Eigene Ausbildungskosten
- Nachweise über gezahltes Schulgeld bei Kindern
- Zuwendungsbescheinigung (vormals Spendenquittung)
Außergewöhnliche Belastungen:
- Nachweis über die Zahlung von Scheidungskosten
- Krankenkosten: Praxisgebühren, Apothekerrechnungen, Zuzahlungen für Rezepte, Zahnarzt, Arzt, Heilpraktiker, Optiker u.ä.
- Beerdigungskosten (bei Tod eines Familienmitglieds)
- Körperbehindertennachweis (auch von eigenen Kindern)
Bei Einnahmen aus Kapitalvermögen:
- Steuerbescheinigungen und Erträgnisaufstellungen (nur bei Überschreitung der Freibeträge von 800,00€ bei Ledigen bzw. 1.600,00€ bei Ehepaaren) oder bei falsch verteilten Freistellungsaufträgen
Bei Vermietung:
- Bei erstmaliger Vermietung die Belege über die Anschaffung, das sind Kaufverträge, Notarrechnungen, Kreditverträge, Bescheid über Grunderwerbssteuer, Maklergebühr
- Mietverträge bzw. Nachweise über eingenommene Mieten
- Reparatur und Renovierungsrechnungen
- Belege über gezahlte Schuldzinsen
- Grundsteuer, Hausversicherungen, Wohngeldabrechnungen
neue Beitragsordnung
Seit dem 1.1.2013 gilt die neue Beitragsordnung, die von der Delegiertenversammlung am 5.3.2011 beschlossen wurde ...
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