Beratungsstellen und Geschäftsszeiten

Beratungsstelle Wernigerode:

Telefon: 03943 2097581

Mittwoch-Freitag: 9-18 Uhr 
Samstag: 9-13 Uhr 

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Checkliste Unterlagen

Zur Erstellung der Steuererklärung werden folgende Belege benötigt:

  • Ihre elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen (auch bei Betriebsrente)
  • Jahresabrechnung bei  400,00 € Job
  • die   Anbieterbescheinigung der Riester-Rente
  • Anlage VL über vermögenswirksame Leistungen        

bei ständig wechselnden Einsatzstellen oder Fahrtätigkeit:

  • Eine Arbeitgeberbescheinigung über Arbeitstage und Abwesenheit


Ihre  Belege über Werbungskosten

  • Fahrtkosten
  • typische Berufskleidung und deren Reinigung
  • Beiträge zur Gewerkschaft
  • Ausgaben für beruflich veranlasste doppelte Haushaltführung (Miete, Strom, Nebenkosten, Fahrtkosten)
  • Steuerberatungskosten
  • Weiterbildungskosten,
  • Rechnungen der Umzugskosten, wenn sie beruflich veranlasst sind
  • Nachweise über Kinderbetreuungskosten (Kindergarten, Hort)

Rentenbescheide bzw. die Rentenbezugsmitteilungen , ggfs. auch die des Ehegatten


Bescheinigungen über erhaltene  Lohnersatzleistungen:

  • Arbeitslosengeld
  • Krankengeld
  • Elterngeld


haushaltsnahe Dienstleistungen:

  • Rechnungen und Zahlungsnachweise (unbare Zahlung notwendig) von Handwerkerleistungen, Schornsteinfeger, Heizungswartung, , Pflege- oder Betreuungsleistungen,
  • Wohngeld-/Nebenkostenabrechnung ihrer selbstgenutzten Wohnung

 

Sonderausgaben:

  • Versicherungsbeiträge
  • Eigene  Ausbildungskosten
  • Nachweise über gezahltes Schulgeld bei Kindern
  • Zuwendungsbescheinigung (vormals Spendenquittung)

 

Außergewöhnliche Belastungen:

  • Nachweis über die Zahlung von Scheidungskosten
  • Krankenkosten:  Praxisgebühren, Apothekerrechnungen, Zuzahlungen für Rezepte, Zahnarzt, Arzt,  Heilpraktiker, Optiker u.ä.
  • Beerdigungskosten (bei Tod eines Familienmitglieds)
  • Körperbehindertennachweis (auch von  eigenen Kindern)

 

Bei Einnahmen aus Kapitalvermögen:

  • Steuerbescheinigungen und Erträgnisaufstellungen (nur bei Überschreitung der Freibeträge von 800,00€ bei Ledigen bzw. 1.600,00€ bei Ehepaaren) oder bei falsch verteilten Freistellungsaufträgen

 

Bei Vermietung:

  • Bei erstmaliger Vermietung die Belege über die Anschaffung, das sind Kaufverträge, Notarrechnungen, Kreditverträge, Bescheid über Grunderwerbssteuer, Maklergebühr
  • Mietverträge bzw. Nachweise über eingenommene Mieten
  • Reparatur und Renovierungsrechnungen
  • Belege über gezahlte Schuldzinsen
  • Grundsteuer, Hausversicherungen, Wohngeldabrechnungen

neue Beitragsordnung

Seit dem 1.1.2013 gilt die neue Beitragsordnung, die von der Delegiertenversammlung am 5.3.2011 beschlossen wurde ...

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